
Spenden fürs Tierheim
17. Dezember 2025Grundsätzliche Regelung
Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten.
Wer entscheidet, ob die Kinder und Jugendlichen zur Schule müssen oder nicht? Und wer entscheidet über Distanzunterricht oder andere Maßnahmen bei Unwettern?










