Fünftklässler stürmen neues Klettergerüst!
1. Oktober 2020Corona News V
30. Oktober 2020Maskenpflicht in Schulen
- Mund-Nase-Bedeckung für alle Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
- Ab Jahrgangsstufe 5 gibt es auch eine Maskenpflicht im Unterricht und am Sitzplatz
- Keine Maskenpflicht für die Primarstufe, solange sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten
- Regelungen gelten bis zum Ende des Jahres
Wie schon nach den Sommerferien sorgt die Erweiterung der Maskenpflicht jetzt nach den Herbstferien für zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten und mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen.
Belüftung im Schulbetrieb
Das Lüften der Räumlichkeiten ist ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.
- Stoßlüften alle 20 Minuten,
- Querlüften, wo immer es möglich ist,
- Lüften während der gesamten Pausendauer.
Gültig ab 26.10.2020 | Quelle: Land NRW